Antragsberechtigte Unternehmen
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen sowie Selbstständigen aller Branchen gestellt werden, die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Selbstständige tätig sind,
- ihren Sitz auf Dormagener Stadtgebiet haben,
- gewerbesteuerpflichtig in Dormagen sind und
- ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. März 2020 am Markt angeboten haben.
Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie. Dies wird angenommen, wenn
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat)
oder - die Möglichkeiten einen Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie massiv eingeschränkt wurden und die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen.
Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 31.12.2019 bestanden hat.