Gewerbegrundstücke im Büro- und Gewerbequartier an der A57 – Alte Heerstraße

Die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD) bietet Gewerbegrundstücke der Stadt Dormagen im neuen Gewerbequartier an der A57 an. Hier werden Grundstücke von insgesamt rund 7 ha zur Verfügung stehen. Die Grundstücke werden an Unternehmen zur Selbstnutzung oder an Bauträger und Bestandshalter zur Entwicklung und Vermietung von Büro- und Laborflächen im Erbbaurecht vergeben.

Der Standort

Das Gewerbequartier ist regional hervorragend abgeschlossen und befindet sich unmittelbar an den Zufahrten der Anschlussstelle Dormagen der A 57 in Richtung Düsseldorf/Krefeld und Köln. Von hieraus sind die beiden rheinischen Metropolen nur rund 20 km entfernt.

Dormagen ist zudem optimal mit dem ÖPNV erreichbar. Am Bahnhof Dormagen halten die S-Bahn-Linie 11 in und aus Richtung Neuss/Düsseldorf und Köln/Bergisch Gladbach sowie die Regional Express-Linien RE 6 in und aus Richtung Köln und Neuss/Düsseldorf/Duisburg und RE 7 in und aus Richtung Krefeld/Neuss und Köln/Leverkusen/Solingen/Wuppertal. Das Gewerbequartier an der A 57 ist zudem an das Netz des Stadtbus Dormagen angeschlossen.

Das Profil des Gewerbequartiers an der A 57

Das Gewerbequartier soll als hochwertiger Büro, Dienstleistungs- und Produktionsstandort in Ergänzung des profilierten und überörtlich bekannten Gewerbestandortes TOP West entwickelt werden. Insbesondere entlang der Alten Heerstraße werden Grundstücke für eine Büroentwicklung im Sinne einer architektonisch-städtebaulich wertigen Adressbildung zur Verfügung gestellt, um der stetigen Büronachfrage in Dormagen aufgrund seiner strategisch guten Lage zwischen Köln und Düsseldorf nachkommen zu können (Grundstücke 1, 11 und 12).


An folgende Branchen richtet sich das Grundstücksangebot vorwiegend:

  • verarbeitendes Gewerbe/Handwerk
  • produktionsorientierte Dienstleistungsunternehmen
  • Forschung, Entwicklung und Wissenschaft
  • IT-Wirtschaft, Hochtechnologie, Kommunikationstechnologie
  • Bildung

Die Nutzungen

Das Gewerbequartier an der A 57 – Alte Heerstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 527 - „Gewerbegebiet östlich Alte Heerstraße“. 

Folgende Nutzungen sind - in Teilbereichen - grundsätzlich zulässig:

  • Gewerbebetriebe aller Art und öffentliche Betriebe
  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude


Folgende Nutzungen sind nicht zulässig:

  • selbstständige Lagerhäuser und Lagerplätze
  • Speditions-, Transport- und Logistikbetriebe
  • Tankstellen
  • Betriebe des Beherbergungsgewerbes
  • sonstige Einzelhandelsbetriebe
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
  • Vergnügungsstätten und Sexshops
  • Bordelle und bordellartige Einrichtungen
  • Anlagen, die einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG i.V.m. der Störfall-Verordnung bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches darstellen

Der Bebauungsplan sieht folgende verpflichtende Festsetzungen vor:

  • Gebäudehöhen: Die Gebäudehöhe darf bis zu 30 m betragen.
  • Photovoltaik: Dachflächen der Gebäude und bauliche Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind zu mindestens 60 Prozent mit Modulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten.
  • Dachbegrünung: Flachdächer und flach geneigte Dächer bis max. 15° Dachneigung sind mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu bepflanzen.
  • Fassadenbegrünung: Wandflächen von Gebäuden mit Ausnahme von Fenstern, Türen und Lüftungseinrichtungen sowie von Wänden, soweit sie grenzständig zu Privatgrundstücken errichtet werden, sind auf mindestens 35 Prozent der Fläche zu begrünen.
  • Versickerung: Anfallendes Niederschlagswasser der Dach- und sonstigen versiegelten Flächen auf den privaten Grundstücksflächen ist auf den einzelnen Baugrundstücken zu versickern.
  • Erdgas wird nicht als Heizenergieträger verfügbar sein.


Über alternative Heizarten berät Sie der örtliche Versorgungsträger. Wir benennen Ihnen gerne die Ansprechpersonen.

Näheres regelt der Bebauungsplan, den Sie hier einsehen können. Hier finden Sie auch alle bereits vorliegenden Gutachten zum Gewerbequartier.

Das Grundstücksangebot

Der dargestellte Grundstücksplan zeigt das Grundstücksangebot und die noch verfügbaren Grundstücke im Gewerbequartier auf. Die angebotenen Grundstücke sind noch nicht vermessen. Bei Größe und Zuschnitt des Grundstücks kann geringfügig auf die Anforderungen des interessierten Unternehmens eingegangen werden, sofern auf den benachbarten Flächen noch wirtschaftlich verwertbare Grundstücke verbleiben. Die möglichen Grundstücksgrößen liegen zwischen 2.500 m² bis maximal 10.000 m². Die im Grundstücksplan dargestellten Grundstücksgrößen sowie die dargestellten Längenmaße sind ca.-Größen. Die Längenmaße dienen lediglich zur Orientierung.

Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit

Die Stadt Dormagen möchte in Zeiten der Energieknappheit und des Klimawandels den energie- und flächeneffizienten, den klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbebau vorantreiben. So sind Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegründung verpflichtend. Regenwasser muss naturnah auf den Grundstücken versickert werden. Alternative, regenerative Heizenergieträger sind anzuwenden, da Erdgas als fossiler Heizenergieträger nicht im Gebiet angeboten wird.

Die Stadt Dormagen setzt bei der Bebauung der Gewerbegrundstücke auf die freiwillige Umsetzung weiterer, nachhaltige und klimafreundliche Maßnahmen durch die Unternehmen.

Hierzu erhalten die Interessenten in der ersten Planungsphase eine Liste von insgesamt 14 Maßnahmen aus den Bereichen Klimaanpassung & Biodiversität, erneuerbare Energien & Energieeffizienz und Mobilität (vgl. Punkt Vergabe von Grundstücken). Die Unternehmen verpflichten sich, freiwillig einen Teil dieser oder weitere Maßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden bei der Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks berücksichtigt. Kann nach Abschluss der Bauphase die Umsetzung dieser Maßnahmen nachgewiesen werden, erhält das Unternehmen eine besondere Würdigung durch die Stadt Dormagen.

Die Stadt Dormagen fördert jedoch Unternehmen darüber hinaus auch monetär, die freiwillig eine sehr anspruchsvolle, differenzierte und kostenaufwändige Zertifizierung Ihres Bauvorhabens nach Nachhaltigkeitsstandards (z.B. DGNB, LEED, BREEAM oder QNG) umsetzen und nachweisen können. Ein Unternehmen erhält ab Vorlage des Zertifikats, das dem Zertifikat Gold  der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen  oder vergleichbaren Zertifikaten entspricht, eine Erbbauzinsreduzierung von fünf Prozent auf vier Prozent für die Dauer von fünf Jahren als Anerkennung und Förderung durch die Stadt Dormagen.

Grundstückspreise und Kosten

Die Grundstücke werden von der Stadt Dormagen im Erbbaurecht vergeben.
Ein Verkauf der Grundstücke ist nicht vorgesehen.

Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke beträgt 5% von einem Quadratmeterpreis von 140,00 €, d.h. 7,00 €/m² Grundstücksfläche.

Der Erbbauzinssatz kann bei Nachweis einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung für einen Zeitraum von fünf Jahren um ein Prozent verringert werden (vgl. Punkt Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit).
 

Zuzüglich zum jährlichen Erbbauzins erhebt die Stadt Dormagen von den Erbbaurechtsnehmenden einmalig den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen und den Kostenerstattungsbeitrag für die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 127 ff. und 135 a BauGB in Verbindung mit den Satzungen über die Erhebung von Erschließungs- und von Kostenerstattungsbeiträgen ist die Stadt Dormagen sowie den Kanalanschlussbeitrag für die Herstellung und Bereitstellung der Entwässerungsanlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetzt NRW.

Der Erschließungsbeitrag und der Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen pro Quadratmeter Grundstücksfläche betragen zusammen 37,65 €/m².
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 5,30 €/m².

Die Beiträge werden per Beitragsbescheid von der Stadt Dormagen erhoben.

Die Erbbaurechtsnehmenden tragen zudem die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Kosten für die Vermessung des Grundstücks und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Zeitplan

Der Bebauungsplan Nr. 524 für das Gewerbequartier an der A 57 – Alte Heerstraße wurde im Januar 2023 rechtskräftig. Der Baubeginn für die Erschließung des Gebietes erfolgte im Sommer 2023. Voraussichtich Mitte 2024 werden alle Grundstückslagen im Quartier erschlossen und baureif sein.

Ansprechpartner:

Rainer Bertelsmeier
Tel. 02133/257-452
rainer.bertelsmeier[@]swd-dormagen.de