Grundstückspreise und Kosten
Die Grundstücke werden von der Stadt Dormagen im Erbbaurecht vergeben. Ein Verkauf der Grundstücke ist nicht vorgesehen. .
Der jährliche Erbbauzins für die Grundstücke beträgt
- fünf Prozent von einem Quadratmeterpreis von 140,00 €
- d.h. 7,00 €/m² Grundstücksfläche.
Der Erbbauzinssatz kann durch Umsetzung einer nachhaltigen Gebäudezertifizierung für einen Zeitraum von fünf Jahren um ein Prozent verringert werden (vgl. Punkt Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit).
Zuzüglich erhebt die Stadt Dormagen von den Erbbaurechtsnehmenden einmalig den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 127 ff. Baugesetzbuch und den Kanalanschlussbeitrag für die Herstellung und Bereitstellung der Entwässerungsanlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetzt NRW.
Die Höhe des Erschließungsbeitrags pro Quadratmeter Grundstücksfläche kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Der Kanalanschlussbeitrag wird voraussichtlich 5,30 €/m² betragen. Die Beiträge werden per Beitragsbescheid von der Stadt Dormagen erhoben.
Die Erbbaurechtsnehmenden tragen zudem die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Kosten für die Vermessung des Grundstücks und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.
Die Vergabe der Grundstücke
Sie interessieren Sie sich für ein Grundstück im Gewerbequartier an der A 57 - Alte Heerstraße? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und prüfen zunächst, ob wir Ihnen ein Grundstück im Gewerbequartier an der A 57 oder ggf. an einem anderen Gewerbestandort in Dormagen anbieten können.
Für die Prüfung möchten wir mehr über Ihre Unternehmen, die Branche, die geplante Nutzung und Ihr genaues Anforderungsprofil an ein Grundstück zu erfahren. Dieses erfolgt über ein persönliches Gespräch, aber auch über einen Fragebogen. Wir prüfen, ob die geplante Nutzung dem Profil des Gewerbequartiers entspricht und nach den Festsetzungen des Bebauungsplans dort zulässig ist.
Weiterhin betrachten wir die Anzahl der dort entstehenden Arbeitsplätze sowie das mutmaßliche Gewerbesteueraufkommen in der Stadt Dormagen. Sollten diese Parameter positiv ausfallen, werden wir Ihnen ein Grundstück anbieten. In einer ersten kurzen Planungs- und Entscheidungsphase können Sie prüfen, ob das angebotene Grundstück Ihren Anforderungen entspricht und sich eine unmittelbare Entwicklung des Grundstücks innerhalb von zwei Jahren umsetzen lässt. Wir begleiten Sie intensiv in der folgenden Planungsphase, stellen Ihnen die verfügbaren Planungsunterlagen zur Verfügung und benennen Ihnen die Ansprechpersonen bei den örtlichen Planungs- und Genehmigungsstellen.
Ziel dieser Planungsphase ist es für beide Seiten – Stadt und Unternehmen - eine abschließende Entscheidung über die Vergabe und Annahme des Grundstücks zu treffen. Die letztendliche Entscheidung über die Vergabe trifft der Rat der Stadt Dormagen. Nach dem Vergabebeschluss des Rates bereiten wir, soweit erforderlich, die Vermessung des Grundstücks und den Erbbaurechtsvertrag vor, der binnen eines halben Jahres geschlossen werden sollte.
Auch nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages begleiten wir Sie weiterhin in der Planungs-, Bauphase und Umzugsphase als Ihr zentraler Ansprechpartner.
Zeitplan
Der Bebauungsplan Nr. 524 für das Gewerbequartier an der A 57 – Alte Heerstraße wurde im Januar 2023 rechtskräftig. Der Baubeginn für die Erschließung des Gebietes wird nach derzeitigem Stand für Mitte 2023 angestrebt. Voraussichtich Mitte 2024 werden alle Grundstückslagen im Quartier erschlossen und baureif sein. In Abstimmung zwischen Unternehmen und dem Erschließungsträger kann ein Baubeginn vor Mitte 2024 geprüft und damit ggf. ermöglicht werden.
Ansprechpartner:
Rainer Bertelsmeier
Tel. 02133/257-452
rainer.bertelsmeier[@]swd-dormagen.de