Weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab dem 8. März
Im Rahmen der Beratungsgespräche am 3. März haben Bund und Länder ein Konzept für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen erarbeitet. Abhängig vom lokalen Inzidenzwert werden die Maßnahmen schrittweise zurückgenommen. Am heutigen Freitag, 5. März, hat das Land NRW seine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Das ändert sich mit der neuen Verordnung in Dormagen im Einzelnen:
Kontaktbeschränkungen: Die privaten Kontaktbeschränkungen werden gelockert. So dürfen sich ab 8. März wieder zwei Haushalte mit jeweils bis zu fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht dazuzählen. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand. Partys und Feiern bleiben überall untersagt.
Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in Zons an den Wochenenden und an den Bahnhöfen wird bis zum 28. März verlängert. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen nach wie vor eine Alltagsmaske tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen, Friseur- und Kosmetikbetrieben sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen und in Verwaltungsgebäuden sind medizinische Masken zu tragen. Beim Besuch der Wochenmärkte ist mindestens eine Alltagsmaske zu nutzen.
Dienstleistungen und Einzelhandel: Je nach Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss – dieser Wert ist für Dormagen maßgebend – können ab 8. März unter Hygiene- und teilweise Testauflagen, die zurzeit noch vom Land NRW erarbeitet werden, sowie der Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, wieder Geschäfte und Dienstleister öffnen. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 (Stand 4.3.21: 55,3) darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen („Click and meet“). Dieses Konzept sieht vor, dass der Kunde nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf. Liegt der Wert stabil unter 50, prüft der Rhein-Kreis Neuss in Abstimmung mit dem Land NRW weitere Lockerungen. Unabhängig vom Inzidenzwert sind ab dem 8. März Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Fahrschulen wieder geöffnet und die Ausübung körpernaher Dienstleisungen „körpernahe Dienstleistungen“ wieder geöffnet.
Bildungseinrichtungen: Die Stadtbibliothek plant, ab Dienstag, 9. März, wieder unter den bereits vorgenannten Hygiene- und Abstandsregelungen zu öffnen. Auch die Musikschule plant, Unterricht wieder in erweitertem Umfang anzubieten. So ist vorgesehen, Musikunterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schüler*innen wieder zuzulassen. Die Volkshochschule bleibt vorerst geschlossen.
Tannenbusch: Der Tierpark im Tannenbusch öffnet ab 8. März wieder. Der Besuch ist zeitlich auf zwei Stunden begrenzt und ebenfalls ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung möglich. Die Buchung eines Tickets ist über die Webseite https://www.eventbrite.de/e/ticket-fur-tannenbusch-tickets-103311062168 möglich.
Sport: Da der Inzidenzwert derzeit zwischen 50 und 100 liegt, ist Sport unter freiem Himmel mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Es ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den einzelnen Sportlern beziehungsweise Sportlergruppen einzuhalten. Der Skatepark und Dirt-Park sind ab 8. März wieder geöffnet. Hier gelten ebenfalls die vorgenannten Abstandsregelungen.
Schulen: Der Unterricht für Schüler*innen aller Grundschulen findet weiterhin in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Ab Montag, 15. März, kehren Schüler*innen aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schüler*innen der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Schutzverordnung.