Touristisches Parken in Zons

Seit Mai 2018 ist die SWD für die touristischen Parkflächen in Zons zuständig. Hierzu zählen folgende privatwirtschaftliche Parkflächen:

  • Am Rheintor (Herrenweg)
  • Am alten Flügeldeich (Herrenweg)

Seit August 2025 werden diese beiden Parkplätze durch WEMOLO bewirtschaftet. Hierzu ist ein Kennzeichenscanner-System in den Zu- und Ausfahrtsbereichen der beiden Parkflächen installiert worden. WEMOLO betreibt die Parkraumbewirtschaftung auf diesen beiden Parkflächen im eigenen Namen.

Jahres- und Halbjahresparkausweise sowie Anwohner- und Besucherausweise sind in der Tourist-Info Zons zu erhalten. An Großveranstaltungen (z.B. Sturm auf Zons, Matthäusmarkt Zons) werden temporär Flächen entlang der Wiesenstraße in Zons als Behelfsparkplätze von der SWD betrieben. 

Kontakt:
Jasmin Voss
Parkflächenmanagement Zons
Unter den Hecken 70 | 41539 Dormagen
Tel.: 02133/257-8018 | E-Mail: jasmin.voss[@]swd-dormagen.de

Änderung der Parktarife in Zons ab 2026 – fairer für Kurzzeitparkende/ Parkplatz „An der Mühle“ wird neu geregelt

Die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH (SWD) stellt die Tarifstruktur für das touristische Parken im Stadtteil Zons neu auf. Ab dem 1. März 2026 gelten auf den Parkplätzen „Am Rheintor“ und „Am alten Flügeldeich“ angepasste Parktarife, die insbesondere Kurzzeitparkende entlasten und sich stärker an marktüblichen Regelungen in vergleichbaren Tourismusdestinationen orientieren.

Neue Parktarife ab 1. März 2026
Das bewährte Prinzip des Bezahlens per Kennzeichen bleibt bestehen. Ebenso bleibt die kostenfreie Kurzparkmöglichkeit erhalten:
Bis 30 Minuten: kostenfrei („Brötchentaste“)
Jede weitere Stunde: 1,50 Euro
Tagesmaximum (ab 3,5 Stunden, gültig bis 23:59 Uhr): 8,00 Euro

Mit der neuen Staffelung reagiert die SWD auf Auswertungen des kameragestützten Parksystems des Dienstleisters WEMOLO. Diese zeigen, dass ein Großteil der Parkvorgänge im Bereich von bis zu zwei Stunden liegt, bislang jedoch vergleichsweise hoch bepreist war. Ziel der Umstellung ist es, kürzere Aufenthalte günstiger zu gestalten und gleichzeitig die Einnahmestruktur insgesamt ausgewogen zu halten.

Die 30 Minuten kostenfreies Parken haben sich insbesondere für kurze Erledigungen und als Service für Anwohnerinnen und Anwohner bewährt und bleiben daher unverändert bestehen.

Ausgabestellen Parkgutschein
Das Behindertenparken*¹ soll noch kundenfreundlicher werden. Zusätzlich zur Ausgabe durch die Tourist-Info Zons erhalten Bürgerinnen und Bürger (Parkgutscheine) auch an weiteren Ausgabestellen: Hotel „Schloss Friedestrom“, Kreismuseum Zons, Zonser Eis Manufaktur, Schloss-Café Zons und Wood Castle.

Hierbei sind die jeweiligen Öffnungszeiten der genannten Ausgabestellen und die Hinweise zur Ausgabe zu beachten.

Parkplatz „An der Mühle“ wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr durch SWD bewirtschaftet
Der Aufsichtsrat der SWD hat zudem beschlossen, dass der Parkplatz „An der Mühle“ ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr durch die SWD bewirtschaftet wird. Hintergrund ist die Entscheidung, dort kein kameragestütztes Parksystem einzuführen. Gründe hierfür sind unter anderem hohe Kosten für notwendige Elektro- und Tiefbauarbeiten sowie Anwohnerbelange.

Der Parkplatz „An der Mühle“ war seit 2018 Teil des touristischen Parkangebotes der SWD und wird bislang als einziger Standort noch mit einem Parkautomaten der Firma Flowbird betrieben. Diese Parallelstruktur zu den beiden digital bewirtschafteten Parkflächen soll nun aufgelöst werden. Der vorhandene Parkautomat wird demontiert, bestehende Dienstleistungs- und Zahlungsverträge werden beendet.

Auf dem Parkplatz „An der Mühle“ wurde zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe eingeführt. Die Betreuung und Kontrolle übernimmt ab 2026 das städtische Ordnungsamt. Eine Bewirtschaftung mittels Parkautomaten ist dort nicht mehr vorgesehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner können den Parkplatz weiterhin mit ihrem Parkausweis wie gewohnt nutzen.

Ziel: attraktiver und zeitgemäßer Tourismusstandort
Mit der Anpassung der Parktarife und der Neustrukturierung der Parkflächen verfolgt die SWD das Ziel, Zons weiterhin als attraktives Ausflugs- und Tourismusziel zu positionieren, den Service für Besucherinnen und Besucher zu verbessern und gleichzeitig effiziente und wirtschaftliche Strukturen sicherzustellen. „Wir wollen das Parken in Zons fair, transparent und zeitgemäß gestalten – insbesondere für Kurzzeitgäste, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren. So stärken wir die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität des historischen Stadtteils nachhaltig“, erklärt Geschäftsführer Michael Bison der SWD.

Weitere Informationen zum Parken in Zons finden Interessierte auf den bekannten Informationskanälen der SWD unter www.swd-dormagen.de.

*¹ Gilt für Personen mit einem gültigen blauen EU-Parkausweis (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO). Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur Nutzung der ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.  (23.02.2026)

 

Parken in Zons wird digital: SWD rüstet touristische Parkflächen am Rhein mit Kamerasystemen aus

Die Parkplätze „Am Rheintor“ und „Am alten Flügeldeich“ in Zons werden mit einem digitalen, kameragestützten Parküberwachungs-System ausgerüstet. Dazu sind Erdarbeiten notwendig, um Strom in den Ein- und Ausfahrtbereich der Parkplätze zu legen. 

Mit Spezialtiefbau Spickenagel und Baustrom Kohnen wurden zwei örtliche Fachfirmen mit den Maßnahmen beauftragt. Das neue System konnte am 12.08.2025 in Betrieb genommen werden. „Wir stellen uns in Zons als beliebtes und stark frequentiertes Ausflugsziel mit dem neuen Parksystem modern und digital auf und verbessern die Servicequalität für alle, die die Parkflächen nutzen. Ein positiver Effekt für uns sind Einsparungen von Personal- und Wartungskosten“, erläutert Thomas Schmitt, Tourismusverantwortlicher bei der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD), die die touristischen Parkplätze in Zons bewirtschaftet.

Das ist neu: Seit August erfassen Scanner, angebracht auf Masten im Zufahrtbereich der Parkplätze, das KFZ-Kennzeichen jedes Fahrzeugs, das ein- bzw. ausfährt. Die Parkdauer wird so exakt erfasst. Bezahlt wird am Ende des Aufenthaltes am Parkautomaten bar oder mit Karte per Eingabe des Kennzeichens. Parkscheine gibt es nicht mehr, ebenso keine händisch ausgefüllten „Knöllchen“. „Wer es eilig oder kein Zahlungsmittel zur Hand hat, kann bis zu 24 Stunden im Nachgang noch online seine Gebühren begleichen oder die Handy-App des Systemanbieters WEMOLO nutzen“, betont Schmitt einen Vorteil des Systemwechsels. WEMOLO agiert als Dienstleister für die SWD und wickelt im Falle eines Parkverstoßes auch den Bußgeld-Vorgang ab. 

Das bleibt: „Mit allen Nutzergruppen, die kostenlos auf den Parkplätzen stehen dürfen, etwa Altstadt-Anwohner mit Plakette, oder sie befahren müssen wie das Schadstoffmobil, wurde Kontakt aufgenommen, ebenso mit den Inhabern von befristeten Parkausweisen“, so Schmitt. Besagte Gruppen können durch einen Eintrag ihres Kennzeichens in die sogenannte White List von WEMOLO auch in Zukunft ihr Privileg nutzen. Im Bereich der Besucher-Parkausweise kommt es indes zu kleineren, positiven Veränderungen. Zukünftig erhalten die Altstadt-Anwohner für ihre Besucher eine Anzahl an Freicodes, mit denen diese auf den beiden von WEMOLO überwachten Parkflächen kostenfrei parken können. Wer mit Nachweis die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzt, kann sich bei der Tourist-Info Coupons besorgen, die zum freien Parken berechtigen. Der Mühlenparkplatz wird nicht umgerüstet, dort bleibt die bisherige Parkschein-Systematik bestehen.

Am bestehenden Tarifsystem auf allen drei Flächen ändert sich nichts. Sechs Euro beträgt die Tagesgebühr, drei Stunden kosten 3,50 Euro, die ersten 30 Minuten sind frei. Gebührenpflicht besteht weiterhin montags bis sonntags von 9 bis 20 Uhr. Dormagen hat bereits positive Erfahrungen mit dem kameragestützten Parksystem von WEMOLO gemacht: Die städtische Schwestergesellschaft SVGD setzt es seit knapp zwei Jahren erfolgreich im Parkhaus „Nettergasse“ in der Innenstadt ein. (14.03.2025)