Änderung der Parktarife in Zons ab 2026 – fairer für Kurzzeitparkende/ Parkplatz „An der Mühle“ wird neu geregelt
Die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH (SWD) stellt die Tarifstruktur für das touristische Parken im Stadtteil Zons neu auf. Ab dem 1. März 2026 gelten auf den Parkplätzen „Am Rheintor“ und „Am alten Flügeldeich“ angepasste Parktarife, die insbesondere Kurzzeitparkende entlasten und sich stärker an marktüblichen Regelungen in vergleichbaren Tourismusdestinationen orientieren.
Neue Parktarife ab 1. März 2026
Das bewährte Prinzip des Bezahlens per Kennzeichen bleibt bestehen. Ebenso bleibt die kostenfreie Kurzparkmöglichkeit erhalten:
Bis 30 Minuten: kostenfrei („Brötchentaste“)
Jede weitere Stunde: 1,50 Euro
Tagesmaximum (ab 3,5 Stunden, gültig bis 23:59 Uhr): 8,00 Euro
Mit der neuen Staffelung reagiert die SWD auf Auswertungen des kameragestützten Parksystems des Dienstleisters WEMOLO. Diese zeigen, dass ein Großteil der Parkvorgänge im Bereich von bis zu zwei Stunden liegt, bislang jedoch vergleichsweise hoch bepreist war. Ziel der Umstellung ist es, kürzere Aufenthalte günstiger zu gestalten und gleichzeitig die Einnahmestruktur insgesamt ausgewogen zu halten.
Die 30 Minuten kostenfreies Parken haben sich insbesondere für kurze Erledigungen und als Service für Anwohnerinnen und Anwohner bewährt und bleiben daher unverändert bestehen.
Ausgabestellen Parkgutschein
Das Behindertenparken*¹ soll noch kundenfreundlicher werden. Zusätzlich zur Ausgabe durch die Tourist-Info Zons erhalten Bürgerinnen und Bürger (Parkgutscheine) auch an weiteren Ausgabestellen: Hotel „Schloss Friedestrom“, Kreismuseum Zons, Zonser Eis Manufaktur, Schloss-Café Zons und Wood Castle.
Hierbei sind die jeweiligen Öffnungszeiten der genannten Ausgabestellen und die Hinweise zur Ausgabe zu beachten.
Parkplatz „An der Mühle“ wird seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr durch SWD bewirtschaftet
Der Aufsichtsrat der SWD hat zudem beschlossen, dass der Parkplatz „An der Mühle“ ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr durch die SWD bewirtschaftet wird. Hintergrund ist die Entscheidung, dort kein kameragestütztes Parksystem einzuführen. Gründe hierfür sind unter anderem hohe Kosten für notwendige Elektro- und Tiefbauarbeiten sowie Anwohnerbelange.
Der Parkplatz „An der Mühle“ war seit 2018 Teil des touristischen Parkangebotes der SWD und wird bislang als einziger Standort noch mit einem Parkautomaten der Firma Flowbird betrieben. Diese Parallelstruktur zu den beiden digital bewirtschafteten Parkflächen soll nun aufgelöst werden. Der vorhandene Parkautomat wird demontiert, bestehende Dienstleistungs- und Zahlungsverträge werden beendet.
Auf dem Parkplatz „An der Mühle“ wurde zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe eingeführt. Die Betreuung und Kontrolle übernimmt ab 2026 das städtische Ordnungsamt. Eine Bewirtschaftung mittels Parkautomaten ist dort nicht mehr vorgesehen. Die Anwohnerinnen und Anwohner können den Parkplatz weiterhin mit ihrem Parkausweis wie gewohnt nutzen.
Ziel: attraktiver und zeitgemäßer Tourismusstandort
Mit der Anpassung der Parktarife und der Neustrukturierung der Parkflächen verfolgt die SWD das Ziel, Zons weiterhin als attraktives Ausflugs- und Tourismusziel zu positionieren, den Service für Besucherinnen und Besucher zu verbessern und gleichzeitig effiziente und wirtschaftliche Strukturen sicherzustellen. „Wir wollen das Parken in Zons fair, transparent und zeitgemäß gestalten – insbesondere für Kurzzeitgäste, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren. So stärken wir die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität des historischen Stadtteils nachhaltig“, erklärt Geschäftsführer Michael Bison der SWD.
Weitere Informationen zum Parken in Zons finden Interessierte auf den bekannten Informationskanälen der SWD unter www.swd-dormagen.de.
*¹ Gilt für Personen mit einem gültigen blauen EU-Parkausweis (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO). Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur Nutzung der ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Der Parkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. (23.02.2026)