Planung und Erschließung
Im Juni 2024 hat der Rat der Stadt Dormagen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 528 „Entwicklung Silbersee“ gefasst. Der Satzungsbeschluss ist für Mai 2026 vorgesehen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans beginnen die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen sowie die technische Erschließung des Gebiets. Aktuell wird von einer Baureife der Grundstücke ab 2027 ausgegangen.
Sanierung und planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Das Areal ist durch seine industrielle Vergangenheit geprägt: Bis 1971 befand sich hier über rund 60 Jahre eine Zinkhütte zur Gewinnung von Zink und Eisen aus sulfidischen Erzen. Die damaligen Produktionsprozesse führten zu Belastungen von Boden und Grundwasser.
Umfassende Altlastenuntersuchungen bilden die Grundlage für einen abgestimmten Rahmensanierungsplan. Dieser sieht insbesondere die fachgerechte Abdeckung und Versiegelung hochbelasteter Flächen vor. Durch diese Maßnahmen können künftig rund 20 Hektar neu entwickelbare Gewerbeflächen bereitgestellt werden.
Wichtige Festsetzungen
- Grundflächenzahl (GRZ): 1,0
- Vollständige Versiegelung der Baugrundstücke verpflichtend
- Zentrale Niederschlagswasserführung innerhalb des Plangebiets
- Ortsnahe Ableitung über eine Versickerungsanlage im nördlichen Bereich
- Dauerhaftes Grundwasser-Monitoring durch RWE Power AG
Die vollständige Oberflächenversiegelung ist erforderlich, um das Einsickern von Niederschlagswasser in belastete Bodenschichten zu verhindern. Nach Abschluss der Bebauung sind keine weiteren Sanierungsmaßnahmen durch Erwerber oder Nutzer erforderlich.